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Die Hallenordnung der Gemeinde Panketal gilt für alle Sporträume in der Gemeinde. In Räumen die keine Sporträume sind, aber als solche übergangsweise genutzt werden, ist eine Anwendung entsprechend umzusetzen.

Bei Sonderveranstaltungen, die bis nach 22:00Uhr reichen ist im Vorfeld durch den Verantwortlichen der Veranstaltung der jeweilige Wachdienst zu informieren. Die Telefonnummern findet ihr am Eingang der Schwanenhalle und der Sportmensa.

Essen und Trinken in der Schwanenhalle und in der Sportmensa sind verboten ! 
Trink- und Speisereste in den Sportanlagen stören die Nutzung und sind u.U. gefährlich, da Rutschgefahr auf dem Parkett entsteht!

In der Schwanenhalle darf in den Umkleiden, dem Bereich der Empore und dem Vereinsraum gegessen und getrunken werden. In der Sportmensa ist das Trinken nur im Bereich der Umkleide gestattet. Sollte mal etwas daneben gehen, versteht es sich von selbst, dies dann auch gleich wegzuwischen.

Der nachfolgende Hinweis gilt zusätzlich für unsere Sportgemeinschaft:
In den Umkleiden haben sich nur die Personen aufzuhalten, die dort auch berechtigt sind, d.h. nur die gerade Training haben, die davor Training hatten und die anschließend Training haben. Für Gespräche und Abstimmungen können die Nebenräume und auch der Vereinsraum in der Schwanenehalle genutzt werden. Insbesondere ist darauf zu achten, dass während des Umkleidens die Räume den Geschlechtern entsprechend benutzt werden, ggf. Ausnahmen in der Sportmensa sind zwischen den Trainern abzustimmen.
Wenn Minderjährige sich umziehen, haben nicht sorgeberechtigte Erwachsene und für diese Gruppe nicht verantwortliche Trainer/Übungsleiter nichts zu suchen. Sollte es Ausnahmsweise während des Umziehens notwendig sein die Räume zu betreten, ist dies mit den Trainern/Übungsleitern im voraus abzustimmen. Sollten sich Minderjährige dennoch belästigt fühlen, ist die Umkleide bitte sofort zu verlassen.

KSB Kinderschutzsiegel gültig bis 31.12.2024

Verliehen am 09.05.2015
durch KSB Barnim für den
SG Schwanebeck 98 e.V.

 

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